Seeufer Residenz Möhnesee-Wamel
Ein Unternehmen der LiA Pflege

Langzeitpflege – Dauerhaft gut aufgehoben

Es kann ganz unterschiedliche Gründe haben, aber irgendwann ist es soweit: Die Pflege der pflegebedürftigen Person kann im eigenen Zuhause nicht mehr sichergestellt werden. Dann ist eine stationäre Pflegeeinrichtung die beste Wahl, um eine optimale Betreuung und Versorgung zu gewährleisten.

Was ist Langzeitpflege?

Von Langzeitpflege spricht man, wenn die pflegenden Angehörigen und der ambulante Pflegedienst die häusliche Betreuung auf Dauer nicht mehr sicherstellen können und der Betroffene in einem Alten- oder Pflegeheim besser aufgehoben ist. Eine gesetzliche Begriffsdefinition von Langzeitpflege gibt es nicht. Fest steht jedoch, dass alle Pflegemaßnahmen darunter fallen, die über einen längeren Zeitraum oder auf Dauer erbracht werden.

Manche verstehen unter dem Begriff auch die dauerhafte Pflege zu Hause. Allerdings geht mit Langzeitpflege meist eine hohe Pflegebedürftigkeit einher, sodass die Bezeichnung letztendlich oft doch die dauerhafte Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung meint. Deshalb gehen wir von dieser Begriffsdefinition aus, wenn wir über Langzeitpflege sprechen.

Langzeitpflege vs. Kurzzeitpflege – Was unterscheidet die Langzeitpflege von anderen Pflegeformen?

Sowohl in der Langzeitpflege als auch in der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung versorgt und betreut. Deswegen wird die Kurzzeitpflege auch gerne als Gegenstück zur Langzeitpflege gesehen. Beide unterscheiden sich jedoch stark in der Dauer des Aufenthalts.

Darf bei der Kurzzeitpflege ein Zeitraum von bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Jahr nicht überschritten werden, so geht es in der Langzeitpflege darum, den Pflegebedürftigen über eine längere Zeitspanne von mindestens sechs Monaten oder sogar dauerhaft im Alten- oder Pflegeheim zu betreuen.

Welche Leistungen beinhaltet die Langzeitpflege?

Das Ziel der Langzeitpflege ist es, nicht nur die medizinische Versorgung zu gewährleisten, sondern den Betroffenen auch einen abwechslungsreichen und lebenswerten Alltag zu ermöglichen.

Dabei soll die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen gestärkt werden, indem sie den Alltag aktiv mitgestalten können. Auch steht ihnen frei, ob sie an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen wollen oder nicht. So etwas wie ein Pflichtprogramm gibt es bei der Langzeitpflege nicht.

Trotzdem spielt der soziale Aspekt eine wichtige Rolle. Durch verschiedene Freizeit- und Kulturangebote werden Betroffene immer wieder dazu ermutigt, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Natürlich ist auch ein persönlicher Rückzugsort essenziell. In unseren Pflegeheimen steht jedem unserer Bewohner beispielsweise ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Viele Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus einen Garten, der Raum zur Erholung schafft.

Die Maßnahmen und Leistungen der Langzeitpflege können sehr unterschiedlich ausfallen. Meist unterstützt das Pflegepersonal die betroffene Person jedoch bei den folgenden Punkten:

  • der Rehabilitation (Erhalt bzw. Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten)
  • der medizinischen Behandlung (bspw. durch verschiedene Therapieformen)
  • der sozialen Betreuung (bspw. durch ein reichhaltiges Kultur- und Freizeitangebot)
  • der Unterstützung im Alltag

 

Wer benötigt Langzeitpflege?

Die Langzeitpflege kommt grundsätzlich für alle pflegebedürftigen Personen in Frage, bei denen eine Betreuung im eigenen Zuhause nicht mehr gewährleistet werden kann bzw. bei denen eine ambulante Pflege nicht mehr ausreichend ist.

Doch wann sollten Sie über eine Langzeitpflege nachdenken?

  • Sie können den Alltag trotz (ambulanter) Hilfe nicht mehr stemmen.
  • Sie haben das Gefühl, zu vereinsamen.
  • Ihre Wohnung ist nicht barrierefrei, was die Pflege im eigenen Heim zusehends erschwert.
  • Sie bauen geistig und/oder körperlich stark ab. Womöglich besteht sogar Verletzungsgefahr.
  • Ihre pflegenden Angehörigen sind mit der Pflege überfordert.


Was kostet die Langzeitpflege?

Der Pflegegrad entscheidet darüber, in welchem Umfang die Pflegekasse die Langzeitpflege übernimmt. Einen Überblick über die Kostenübernahme je nach Pflegegrad finden Sie hier :

Pflegegrad

Kostenübernahme für stationäre Pflege



Pflegegrad 1

125 €



Pflegegrad 2

770 €



Pflegegrad 3

1262 €



Pflegegrad 4

1775 €



Pflegegrad 5

2005

Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. Gerne prüfen wir Ihre Pflegesituation, um Ihnen die genauen Kosten der Langzeitpflege zu nennen. Einen Pauschalpreis gibt es da leider nicht. Sprechen Sie uns auch gerne auf Finanzierungsmöglichkeiten oder andere Pflegemodelle an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Sie.

 
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